Gesetzeslage Schweiz: E-Bike
Was gilt für E-Bikes? – Ein Überblick
Gesetze rund um motorisierte Fahrräder können schnell für Verunsicherung sorgen. Deshalb haben wir die wichtigsten Unterschiede übersichtlich in einer modernen Tabelle für Sie zusammengefasst.
„Langsames E-Bike“ – 25 km/h | „Schnelles E-Bike“ – 45 km/h | |
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Motor | max. 500 Watt | max. 1000 Watt |
Tretunterstützung | bis 25 km/h | bis 45 km/h |
Anschiebehilfe ohne Tretunterstützung | bis 20 km/h | bis 30 km/h |
Rückspiegel | nicht erforderlich | erforderlich |
Führerausweis | ab 16 Jahren: nicht erforderlich 14–15 Jahre: Kategorie M (Mofa) unter 14 Jahren: keine Zulassung |
Kat. M (ab 14 Jahren) |
Kontrollschild | Kein Kontrollschild, aber Privathaftpflichtversicherung erforderlich | Mofaschild erforderlich |
Helm | empfohlen | obligatorisch |
Beleuchtung | fest montierte, eingeschaltete Fahrradbeleuchtung | eingeschaltete Mofabeleuchtung |
Kinderanhänger | zulässig | zulässig |
Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder | zulässig | zulässig mit abgeschaltetem Motor |
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat ausserdem ein PDF mit detaillierten Informationen veröffentlicht.
Sie können das Dokument hier herunterladen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.