Gesetzeslage Schweiz: E-Bike

Was gilt für E-Bikes? – Ein Überblick

Gesetze rund um motorisierte Fahrräder können schnell für Verunsicherung sorgen. Deshalb haben wir die wichtigsten Unterschiede übersichtlich in einer modernen Tabelle für Sie zusammengefasst.

  „Langsames E-Bike“ – 25 km/h „Schnelles E-Bike“ – 45 km/h
Motor max. 500 Watt max. 1000 Watt
Tretunterstützung bis 25 km/h bis 45 km/h
Anschiebehilfe ohne Tretunterstützung bis 20 km/h bis 30 km/h
Rückspiegel nicht erforderlich erforderlich
Führerausweis ab 16 Jahren: nicht erforderlich
14–15 Jahre: Kategorie M (Mofa)
unter 14 Jahren: keine Zulassung
Kat. M (ab 14 Jahren)
Kontrollschild Kein Kontrollschild, aber Privathaftpflichtversicherung erforderlich Mofaschild erforderlich
Helm empfohlen obligatorisch
Beleuchtung fest montierte, eingeschaltete Fahrradbeleuchtung eingeschaltete Mofabeleuchtung
Kinderanhänger zulässig zulässig
Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder zulässig zulässig mit abgeschaltetem Motor

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat ausserdem ein PDF mit detaillierten Informationen veröffentlicht.
Sie können das Dokument hier herunterladen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.