Gesetzeslage Schweiz: E-Bike
Gesetze bezüglich motorisierter Fahrräder können für Verunsicherung sorgen.
Die wichtigsten Informationen haben wir versucht in einer Tabelle für Sie bereitzustellen:
"langsames E-Bike" - 25 km/h | "schnelles E-Bike" - 45 km/h | |
Motor | max. 500 Watt | max. 1000 Watt |
Tretunterstützung | bis 25 km/h | bis 45 km/h |
Anschiebehilfe ohne Tretunterstützung | bis 20 km/h | bis 30 km/h |
Rückspiegel | nicht erforderlich | erforderlich |
Führerausweis | ab 16 Jahren: nicht erforderlich 14 und 15 Jahre: Kategorie M (Mofa) unter 14 Jahren: keine Zulassung |
Kat. M (ab 14 Jahren) |
Kontrollschild | Kein Kontrollschild. Privathaftpflichtversicherung erforderlich | Mofaschild erforderlich |
Helm | empfohlen | obligatorisch |
Beleuchtung | fest angebrachte Fahrradbeleuchtung | Mofabeleuchtung |
Kinderanhänger | zulässig | zulässig |
Durchfahrt bei Verbot für Motorfarräder | zulässig | zulässig mit abgeschaltetem Motor |
Das ASTRA hat ausserdem eine Übersicht zusammengestellt, bei der die wichtigsten Aspekte noch detaillierter beschrieben werden.
Sie können dieses Dokument hier downloaden.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne bei uns melden!